Die Gebühr für eine Geschwindigkeitsüberschreitung wurde bei einem Comparis-Vergleich untersucht: Wer in Zukunft innerorts bei maximal erlaubten 50 km/h 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss je nach Kanton mit einer Geldstrafe von 400 bis 450 Franken rechnen, vorausgesetzt, es liegen keine komplexen Umstände vor und es handelt sich um einen Ersttäter. Die Höhe der Geldstrafe ist also in allen Kantonen nahezu gleich. Doch der wirkliche Unterschied liegt in den zusätzlich anfallenden Gebühren für die Bearbeitung des Deliktes.
Der Kanton Neuenburg erhebt mir 50 Franken die niedrigste Gebühr. Aargau verlangt mit 500 Franken dagegen am meisten. Hier beträgt die Strafbefehlsgebühr sogar mehr, als die Busse an sich. Der Kommunikationsdienst des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres rechtfertigt die hohe Gebühr auf Anfrage von Comparis mit dem Kostendeckungsprinzip. Dieses Prinzip regele, dass die Beiträge die kompletten Kosten des betreffenden Verwaltungszweigs nicht übersteigen dürfen.
«Die Kantone führen sich auf wie Königreiche»
Der zuständige Kommunikationsdienst teilte allerdings mit, dass im Fall Aargau eine hundertprozentige Kostendeckung weder im Einzelfall, noch in der Summe erreicht wird. Genauso wie im Kanton Aargau, fällt die Gebühr auch im Kanton Schaffhausen höher aus als die Busse selbst.
«Bei den Bussen gleichen sich die Kantone untereinander ab. Doch bei den Gebühren führen sie sich wie Königreiche auf», stellt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug fest. «Ich verstehe nicht, wie für das gleiche Vergehen gegen das gleiche Gesetz bei einer praktisch gleich hohen Busse an einem Kantonshauptort zehnmal höhere Strafbefehlsgebühren erhoben werden können. Anstelle interkantonaler Koordination herrscht Willkür», so Hug.
In diesen Städten muss man mit Gebühren über 300 Franken rechnen
Die niedrigsten Strafbefehlsgebühren werden in Neuenburg (50 Franken), Lausanne VD (60 Franken) und Sitten VS (67 Franken) verlangt. Die höchsten hingegen in Aarau (500 Franken), Schaffhausen (450 Franken) und Zürich (430 Franken). 300 Franken und darüber betragen die Gebühren zudem auch in Luzern (370 Franken), Appenzell (350 Franken), Chur GR (340 Franken) und Glarus (300 Franken).
Quelle: blick.ch
Autorin: Sophie Pixis